Am 1.1.2007 wurde das HGB (Handelsgesetzbuch) durch das neue UGB (Unternehmensgesetzbuch) abgelöst, das damit auch den veralteten Begriff des Kaufmanns durch die modernere Bezeichnung "Unternehmer" ersetzt hat.
Bislang hat sich allerdings noch kaum herumgesprochen, dass das UGB (insb. der § 14) auch neue Informationspflichten für Unternehmen gebracht hat. Unter dem etwas irreführendem Titel "Geschäftspapiere und Bestellscheine" werden die Mindestangaben für Geschäftsbriefe u.dgl. festgelegt: Neben Firma, Rechtsform und Sitz sind das auch Firmenbuchnummer und -Gericht.
Wichtig: Bislang galten diese Mindestangaben nur für Geschäftspapiere und Bestellscheine; Seit dem 1.1. gelten diese Anforderungen nun auch für e-Mails und Websites - also in Ergänzung zu den Bestimmungen des MedG!
Quelle: ONLINE-MARKETING-FORUM.at